9 Treffer
Alle Bereiche
Ihre Fragen
Die Wohnungsgeberbestätigung erhalten Sie nach Abschluss des Mietvertrages für alle Vertragspartner mit Ihren Vertragsunterlagen.
Bitte beachten Sie, dass Wohnungsgeberbestätigungen nur für den / die Hauptvertragspartner erstellt werden können.
Für einen möglichen Untermieter / Familienangehörigen sind Sie als Hauptmieter der Wohnungsgeber. Sollten Sie uns den Einzug bisher nicht mitgeteilt haben, holen Sie dies bitte umgehend nach.
Wenn Sie eine Wohnungsgeberbestätigung für einen bereits von Ihnen bei der SAGA angemeldeten Untermieter/ Familienangehörigen benötigen, klicken Sie bitte hier.
Wenn Sie eine andere Frage zur Wohnungsgeberbestätigung haben, klicken Sie bitte hier.
Die angefallenen Betriebs- und Heizkosten unterscheiden sich jährlich in ihrer Höhe. Ein verändertes Verbrauchsverhalten kann zu gestiegenen Wasser- und Heizkosten führen. Ein Vergleich mit Ihrer letzten Abrechnung kann hier aufschlussreich sein.
Die Nachzahlung ist sofort, spätestens zum genannten Termin, fällig. Die Prüfung der Betriebs- und Heizkostenabrechnung verschiebt die Fälligkeit nicht.
Wenn Sie eine andere Frage zur Nachzahlung haben, klicken Sie bitte hier.
Heizungsverbrauch: Grundlage für die Angaben bilden die Ablesewerte der funkbasierten Heizkostenverteiler in Einheiten, welche in kWh umgerechnet werden. Bitte beachten Sie bei dem Vergleich zum Vormonat, dass die Verbrauchsmengen in der Heizperiode (Oktober bis März) deutlich höher sind als in den heizfreien Monaten.
Warmwasserverbrauch: Grundlage für die Angaben bilden die Ablesewerte der Warmwasserzähler in m3, welche in kWh umgerechnet werden.
Schätzungen: Sollten Funkwerte aus technischen Gründen fehlen, werden die Schätzwerte vom Messdienst zur Verfügung gestellt.
Vergleich normierter Durchschnittsverbrauch: Der normierte Verbrauch wird ermittelt, indem der Messdienstleister die Verbräuche anderer Mieter der gleichen Nutzerkategorie miteinander vergleicht und daraus einen Wert für einen durchschnittlichen Endnutzer ermittelt. Gemeint ist damit nicht ein Vergleich mit Mietern im selben Gebäude, sondern anonymisierte Verbraucher aus dem Gebäudebestand der Ablesedienstleister. Diesem Vergleich sollen unter anderem der gleiche Zeitraum, vergleichbare energetische Zustände sowie das Baualter des Gebäudes zu Grunde gelegt werden.
Die SAGA Unternehmensgruppe ist als Vermieterin aufgrund der neuen Heizkostenverordnung (HKVO) seit 1. Januar 2022 gesetzlich verpflichtet, Ihnen monatliche Verbrauchswerte für Heizung und Warmwasser mitzuteilen. Eine Abmeldung ist daher nicht möglich.
Ja, wir werden Ihnen wie gewohnt einmal jährlich die Betriebs- und Heizkostenabrechnung per Post zusenden.