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Informationen zum Datenschutz bei Videoüberwachung in Wohnanlagen gem. Art. 13 DSGVO

Die nachfolgenden Datenschutzhinweise geben einen Überblick über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten bei einer Videoüberwachung in Wohnanlagen.  

Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Zweck einer Videoüberwachung ist die Aufklärung von Vandalismus, Einbruch und sonstiger Straftaten und die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche. Ziel ist die Stärkung des Sicherheitsgefühls unserer Mieter und Besucher der Wohnanlagen. Eine Änderung dieser Zwecke ist nicht geplant.
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist § 4 Abs. 1 Nr. 2, 3 BDSG-neu i.V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO (Wahrung des Hausrechts, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten und Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche).

Speicherdauer

Sämtliche Aufzeichnungen werden in der Regel nach 3-4 Tagen ohne Auswertung der Daten automatisch gelöscht. Gezielte Auswertungen erfolgen im 4-Augen-Prinzip nur im Falle des Verdachts eines Verstoßes gegen das Hausrecht oder dem Verdacht einer Straftat. In diesen Fällen kann eine Übermittlung der relevanten Daten an Strafverfolgungsbehörden, Gerichte und Rechtsanwälte erfolgen. Bei Verdacht einer Straftat werden relevante Daten bis zum Abschluss der straf- und zivilrechtlichen Verfahren gespeichert.

Empfänger von Daten (sofern Datenübermittlung stattfindet):

Bei der Erbringung von Leistungen setzen wir Dienstleister im Wege der Auftragsverarbeitung ein, insbesondere für die Bereitstellung, Wartung und Pflege von IT-Systemen. Eine Übermittlung von Daten in Drittländer findet nicht statt.

Bestehende Datenschutzrechte betroffener Personen

Nach der DSGVO und dem BDSG hat jede betroffene Person die folgenden Datenschutzrechte:

  • Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO
  • Recht zur Berichtigung unrichtiger Daten nach Artikel 16 DSGVO
  • Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO
  • Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO
  • Recht auf Widerspruch nach Artikel 21 DSGVO
  • Beschwerderecht bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO i.V. m. § 19 BDSG