Kaution

Sicher angelegt

Die Kaution, auch "Mietsicherheit" genannt, wird bei Abschluss des Mietvertrags fällig. Wir sind als Vermieterin verpflichtet, die Kaution bei einer Bank anzulegen.

 

Nach Beendigung des Mietverhältnisses wird die Kaution zurückgezahlt. Ausnahme: Sollten Sie Sachschäden an der Wohnung verursacht oder vereinbarte Schönheitsreparaturen nicht erledigt haben, müssen wir die entstandenen Kosten aus der Kaution bezahlen. Auch eventuelle Mietrückstände werden aus der Kautionssumme beglichen.

 

Kind umarmt Vater | © Adobe Stock

Die häufigsten Fragen

    Mieter einer öffentlich geförderten Wohnung hinterlegen eine Kaution von 2,5 Monatsmieten, für den frei finanzierten Wohnraum gelten die üblichen drei Monatsmieten.

     


    Die Bankverbindung für Ihre Kautionszahlung können Sie Ihren Vertragsunterlagen entnehmen.

     


     

    Bitte beachten Sie, dass die Kaution vor dem Vertragsbeginn bei uns eingegangen sein muss. Erst dann kann die Schlüsselübergabe für Ihre Wohnung erfolgen.

     


     

    Wenn Sie eine andere Frage zur Kautionszahlung haben, klicken Sie bitte hier.

    Die Auszahlung der Kaution erfolgt innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsende.

     


     

    Für eventuelle Nachzahlungen aus den Betriebskosten kann ein Teilbetrag der Kaution einbehalten werden.

     


     

    Sollte die Kaution für Sie vom Amt übernommen worden sein, steht diese dem Amt zu und wird auch an dieses ausgezahlt. Sollten Sie die Kaution mittlerweile als Darlehen beim Amt abbezahlt haben, benötigen wir hierüber eine schriftliche Bestätigung vom Amt. Die Kaution kann erst dann an Sie ausgezahlt werden, wenn das Amt schriftlich bestätigt, dass Ihnen die Kaution inkl. der angefallenen Zinsen zusteht. 

     


     

    Die Kaution wird beim Auszug eines Vertragspartners nicht während eines laufenden Mietverhältnisses ausgezahlt. Die von Ihnen hinterlegte Kaution bleibt weiterhin auf einem gesonderten Konto angelegt. Bitte regeln Sie etwaige Kautionsansprüche mit dem ausziehenden Vertragspartner persönlich.

     


     

    Wenn Sie uns Ihre aktuelle Bankverbindung für die Auszahlung mitteilen wollen, klicken Sie bitte hier.

     


     

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    Der Zinssatz für Ihre Kaution ist variabel und richtet sich nach den marktüblichen Zinsen für Guthaben. Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution bei einer Bank anzulegen. Hier gilt der übliche Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist.

     


     

    Die jährliche Zinsbescheinigung stellen wir Ihnen bis zum 31.05. des Folgejahres per Post zu.

     


     

    Es ist nicht möglich, einen Freistellungsauftrag bei uns zu hinterlegen.

     


     

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