Versicherungen

Hausrat und Haftpflicht

Bei Schäden in der Wohnung durch Wasserschaden, Einbruch oder Vandalismus ist unsere Gebäudeversicherung nicht zuständig. Denn wir als Vermieterin haften lediglich für die Gebäudesubstanz; das persönliche Inventar der Mieterinnen und Mieter ist hier nicht mitversichert.

Grundsätzlich gilt in so einem Fall das Verursacherprinzip. Lässt sich allerdings die schuldige Person nicht ermitteln, hat diese keine Haftpflichtversicherung oder ist zahlungsunfähig, muss die Mieterin oder der Mieter die Kosten selbst tragen. Ohne eigenes Verschulden kann man so schnell in existenzielle Not geraten.

 

Für Mieterinnen und Mieter werden zwei Versicherungen empfohlen: Die Haftpflichtversicherung, die Schäden abdeckt, die man jemand anderem zufügt, und die Hausratversicherung, mit der das eigene Hab und Gut versichert ist.

Ein Frau sitzt in einem Lederstuhl in ihrem Wohnzimmer und lächelt. | © Adobe Stock

Welche Versicherung brauche ich wirklich?

Tipps gibt es auf der Website der Verbraucherzentrale Hamburg
Versicherungs-ABC

Die häufigsten Fragen

    In Hamburg ist die Ausstattung und jährliche Wartung aller Wohnungen mit Rauchwarnmeldern gesetzlich vorgeschrieben. 

     


     

    Eine Störung können Sie auch direkt der Servicefirma melden. Die Telefonnummer der Firma finden Sie in Ihrem Treppenhaus im Schaukasten.
    Sollten Sie aus der Nachbarschaft einen Alarm hören, wenden sie sich gegebenenfalls an die Feuerwehr.

     


     

    Wenn Sie einen Termin zur Überprüfung / Austausch vereinbaren möchten, können Sie sich direkt an die ausführende Firma wenden. 

     


     

    Wenn Sie eine andere Frage zu Ihren Rauchwarnmeldern haben, klicken Sie bitte hier.

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