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Das SAGA Hinweisgebersystem

Drei Personen unterhalten sich. Eine Person davon flüstert einer anderen Person etwas zu.
Willkommen beim Hinweisgebersystem der SAGA

Für Hamburgs große Vermieterin gelten strenge Compliance-Grundsätze, deren Einhaltung höchste Priorität hat. Nur wenn Regeln und Normen durch unser Unternehmen sowie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingehalten werden, können wir Schaden von der SAGA selbst, von unseren Beschäftigten und Geschäftspartnern abwenden. Fehlverhalten muss daher frühzeitig erkannt, aufgearbeitet und unverzüglich abgestellt werden. Dafür ist die nötige Aufmerksamkeit aller Beteiligten notwendig. Dazu zählen neben den SAGA-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern insbesondere Geschäftspartner, Mieterinnen und Mieter und sonstige Dritte. Hinweise können jederzeit und in jeder Sprache abgegeben werden. Unser Portal garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber und Betroffene. Die Ermittlungen erfolgen durch einen neutralen Anwalt unter Einhaltung höchster Vertraulichkeit. Gleiches gilt für die Bearbeitung der gegebenen Informationen.

Worum geht es konkret?

Verstöße gegen die Compliance-Regeln der SAGA Unternehmensgruppe sowie begründete und nachvollziehbare Anhaltspunkte für Straftaten, unzulässige Geschäftspraktiken oder sonstiges gravierendes Fehlverhalten im Interesse der SAGA und ihrer Beschäftigten können unmittelbar an unseren externen Vertrauensanwalt Dr. Malte Passarge gemeldet werden.

Dr. Passarge ist ein erfahrener, für zahlreiche Unternehmen tätiger Vertrauensanwalt und Leiter der Vertrauensstelle der Hamburger Wirtschaft www.Pro-Honore.de. Die SAGA Unternehmensleitung garantiert jedem Hinweisgeber, dass dieser wegen der Abgabe seines Hinweises nicht diskriminiert, gemaßregelt oder sonst benachteiligt wird. Wir versichern jedem Hinweisgeber zudem, dass wir ihn im Rahmen unserer Möglichkeiten vor Repressalien Dritter schützen werden.  

Kontaktdaten des Vertrauensanwalts
Dr. Passarge ist unter 040 4152 5172 sowie unter Passarge@pro-honore.de erreichbar. Alle Hinweise werden vertraulich behandelt. 

Der Vertrauensanwalt ist ein Ansprechpartner für Hinweisgeber, die sich – aus welchen Gründen auch immer – nicht direkt an die SAGA Unternehmensleitung wenden möchten. Aufgrund der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und ergänzender vertraglicher Vereinbarungen ist Dr. Passarge in der Lage, die Identität des Hinweisgebers auf dessen Wunsch hin geheim zu halten. 

Was kann man dem Vertrauensanwalt mitteilen?

Der Vertrauensanwalt ist keine allgemeine Beschwerdestelle. Vielmehr ist er Ansprechpartner für vertrauliche Hinweise, die sich auf:

  • unternehmensbezogene Straftaten beziehen, also Straftaten der SAGA Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für das Unternehmen stehen (z.B. Betrug, Korruption, Kartellverstöße, Unterschlagung, Untreue, Diebstahl, Verrat von Geschäftsgeheimnissen),
  • sonstige Formen unzulässiger Geschäftspraktiken beziehen, oder
  • Missstände im Unternehmen beziehen, die Gefahren für Leib oder Leben bzw. erhebliche Sachschäden herbeiführen können oder die Reputation des Unternehmens erheblich beeinträchtigen können.
Wie können Sie Ihr Thema adressieren?

Damit Ihr Hinweis angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass dieser so konkret wie möglich ist. Hilfreich ist, wenn Sie bei Ihrer Meldung die fünf W-Fragen berücksichtigen: wer? was? wann? wie? wo?

Was macht der Vertrauensanwalt mit den eingegangenen Hinweisen?

Erhält der Vertrauensanwalt einen Hinweis, so führt er eine erste Plausibilitätskontrolle durch und nimmt zu diesem Zweck ggf. Kontakt zum Hinweisgeber auf. Danach leitet er den Hinweis verbunden mit einer ersten Einschätzung an die SAGA Geschäftsführung weiter, damit der Fall genauer überprüft werden kann. Selbstverständlich gilt für möglicherweise betroffene Mitarbeiter die Unschuldsvermutung.  

Der Vertrauensanwalt wird nur tätig, wenn es vom Hinweisgeber so gewünscht ist. Die mitgeteilten Hinweise werden nur weitergegeben, wenn eine Freigabe durch den Hinweisgeber erfolgt und auch nur in dem freigegebenen Umfang (z.B. ohne Angabe der Identität des Hinweisgebers oder unter Ausschluss bestimmter Details). Diese Freigabe kann bis zur Übermittlung der Information zurückgenommen werden.

Was bringen anonyme Hinweise?

Die Abgabe anonymer Hinweise ist möglich, aber oftmals nicht zweckmäßig. Der Vertrauensanwalt ist zur uneingeschränkten Verschwiegenheit verpflichtet. Daher besteht für die Abgabe anonymer Hinweise kein Bedarf. Bedenken Sie auch, dass anonyme Hinweise die Aufklärung des Falles erschweren, da Rückfragen nicht möglich sind. 

Wie wird für den Hinweisgeber Vertraulichkeit gewährleistet?

Die SAGA Unternehmensgruppe und Dr. Passarge gewährleisten uneingeschränkte Vertraulichkeit für die gesamte Kommunikation. Dies umfasst sowohl die Identität als auch die mitgeteilten Informationen. Zu diesem Zweck hat SAGA auf sämtliche vertraglichen und gesetzlichen Auskunftsansprüche gegenüber dem Vertrauensanwalt unwiderruflich verzichtet, soweit der Hinweisgeber keine Freigabe erteilt hat. Die SAGA Unternehmensgruppe verpflichtet sich, gegenüber gutgläubigen Hinweisgebern keinerlei Sanktionen oder ähnliche Maßnahmen zu verhängen und wird gutgläubige Hinweisgeber vor Repressalien durch Dritte im Rahmen der Möglichkeiten schützen.  

Was geschieht bei unbegründeten Verdachtsmomenten?

Die Abgabe von Hinweisen, auch bei unklarer Verdachtslage, ist ein vorbildliches, couragiertes und loyales Verhalten, das nichts mit Denunziation zu tun hat. Dies gilt selbst dann, wenn sich ein gutgläubig abgegebener Hinweis nach einer gründlichen Überprüfung als unbegründet herausstellen sollte. 

Gutgläubig ist ein Hinweisgeber, wenn er Anhaltspunkte für Missstände wahrgenommen hat und einen Verdacht für das Vorliegen einer Straftat für berechtigt hält. Es steht der Gutgläubigkeit nicht entgegen, wenn sich ein solcher Verdacht später als unbegründet herausstellen sollte. Oft ist eine rechtliche Bewertung sehr komplex und ein zunächst begründeter Verdacht kann sich bei genauerer Prüfung als unbegründet herausstellen. Aber auch ein Verhalten, bei dem man ein Störgefühl hat, kann sich bei gründlicher Betrachtung tatsächlich als rechtswidrig herausstellen.

Wer jedoch vorsätzlich wider besseres Wissen falsche Hinweise gibt, oder bewusst entlastende oder sonst wesentliche Informationen verschweigt, um einen anderen ungerechtfertigt zu belasten, handelt bösgläubig. Dies wird nicht geduldet.