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Fragen und Antworten

Sie sehen vier Würfel mit der Aufschrift: Wer? Wie? Was ? Wo?

Sie fragen - wir antworten!
Sie haben Fragen rund ums Wohnen? Hier finden Sie einige Antworten. Für Ihre Stichwort-Suche können Sie auch unser Suchfeld im oberen Bereich des Bildschirms nutzen. Ihre Frage konnte nicht beantwortet werden? Bitte nutzen Sie unser E-Mail-Kontaktformular.

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Ablesung

In meiner Wohnung sind funkgesteuerte Messgeräte vorhanden. Wie erfolgt die Ablesung?
Die Verbrauchswerte für die Wasserzähler und für die Heizkostenverteiler werden per Fernauslesung durch den Messdienst erfasst und verarbeitet. Auch die Prüfung der Rauchwarnmelder wird mittlerweile per Fernauslesung durchgeführt.

In meiner Wohnung sind noch keine funkgesteuerten Messgeräte installiert. Wie erfolgt die Ablesung?
Sie erhalten einen Termin zur Ablesung durch die Ablese-Firma.
Wenn Sie den ersten Termin der Ablese-Firma verpasst haben, erhalten Sie sofort einen neuen Termin vom Ableser. Halten Sie auch diesen Termin nicht ein, können die Zählerstände in Ihrer Wohnung nicht abgelesen werden. Ihre Verbräuche müssen dann geschätzt werden. Zur Vermeidung einer Schätzung können Sie einen dritten, letzten Termin mit der Ablese-Firma vereinbaren - dieser Termin ist dann jedoch kostenpflichtig für Sie.

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Bescheinigungen

Ich benötige eine Vermieterbescheinigung. Woher bekomme ich diese?
Eine Vermieterbescheinigung können Sie unter meineSAGA ab sofort rund um die Uhr anfordern. Im Anschluss erhalten Sie die Bescheinigung per Post.
Alternativ erreichen Sie uns per E-Mail unter kontakt@meinesaga.hamburg oder telefonisch unter 040 42666 666.

Ich benötige eine Mietbescheinigung zur Vorlage beim Amt. Woher bekomme ich diese?
Eine Mietbescheinigung können Sie unter meineSAGA ab sofort rund um die Uhr selbst herunterladen.
Alternativ erreichen Sie uns per E-Mail unter kontakt@meinesaga.hamburg oder telefonisch unter 040 42666 666.

Es wohnen jetzt mehr Personen in meiner Wohnung - müssen die Vorauszahlungen erhöht werden?
Wenn die Anzahl der Personen in der Wohnung zunimmt, wird in der Regel auch mehr Wasser (und ggf. auch Heizwärme) verbraucht. Eine Erhöhung der Vorauszahlungen ist daher sinnvoll. Nutzen Sie hierfür meineSAGA und melden uns Ihr Anliegen.
Alternativ erreichen Sie uns per E-Mail unter kontakt@meinesaga.hamburg oder telefonisch unter 040 42666 666.

Ich habe meine Abrechnung verloren und benötige eine Kopie, was ist zu tun?
Ihre Abrechnungen können Sie unter meineSAGA rund um die Uhr selbst herunterladen. Sie finden hier alle Abrechnungen ab 2020.
Alternativ erreichen Sie uns per E-Mail unter kontakt@meinesaga.hamburg oder telefonisch unter 040 42666 666.

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Beschwerde

Ich möchte mich über meine Nachbarn beschweren, wie gehe ich vor?
Gegenseitige Rücksichtnahme in Hausgemeinschaften ist besonders wichtig. Wenn Sie sich von einem Ihrer Nachbarn, beispielsweise wegen regelmäßigem Lärm, gestört fühlen, empfehlen wir Ihnen zuerst das persönliche Gespräch. Sprechen Sie Ihren Nachbarn direkt an und teilen Sie ihm mit, dass Sie sich gestört fühlen. In vielen Fällen kann schon solch ein Gespräch Abhilfe schaffen, denn oft ist den Lärmverursachern nicht bewusst, dass sich andere gestört fühlen. Den Konflikt untereinander zu lösen ist unserer Erfahrung nach die beste Basis für ein friedliches Miteinander. Zeigt sich der Störverursacher uneinsichtig, haben Sie die Möglichkeit uns die Störung durch ein detailliertes Lärmprotokoll mitzuteilen. Bitte achten Sie darauf, die Störungen so genau wie möglich zu benennen (Datum, Uhrzeit, Dauer) und am besten auch von Zeugen bestätigen zu lassen. Wir werden den Verursacher mit Ihren Angaben konfrontieren. Selbstverständlich geben wir den Namen des Beschwerdeführers oder der Zeugen bis zu einer möglichen Gerichtsverhandlung nicht bekannt. Lesen Sie hierzu auch unseren Service-Tipp „Rücksicht nehmen".

Wann sind Ruhezeiten?
Übermäßiger Lärm sollte zu jeder Tages- und Nachtzeit vermieden werden. Darüber hinaus sind in der Hausordnung bestimmte Ruhezeiten vorgegeben. In diesen Zeiten soll besondere Rücksichtnahme herrschen, z.B. Musik in Zimmerlautstärke, keine handwerklichen Arbeiten, die mit Lärm verbunden sind usw.

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Betriebskosten-Abrechnung

Bis wann muss die Betriebskosten-Abrechnung erstellt werden?
Ich brauche die Betriebskosten-Abrechnung für meine Steuererklärung, wann erhalte ich die Abrechnung?

Die Abrechnungsperiode läuft vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres. Spätestens zwölf  Monate nach Ablauf der Periode müssen dem Mieter die Abrechnungen vorliegen.
Beispiel: Abrechnungsperiode 01.01. bis 31.12.2020: Die Abrechnung muss Ihnen bis spätestens zum 31.12.2021 vorliegen.
Diese Regelung gilt auch, wenn Sie im Laufe einer Abrechnungsperiode kündigen.

Ich habe eine Abrechnung für das ganze Jahr erhalten, obwohl ich innerhalb eines Jahres ausgezogen bin.
Auf der ersten Seite Ihrer Betriebskosten-Abrechnung wird der Abrechnungszeitraum für die gesamte Wirtschaftseinheit angegeben. Sie finden den für Sie maßgeblichen Zeitraum direkt über der Aufstellung der Einzelkosten.

Es wohnen jetzt mehr Personen in meiner Wohnung - müssen die Vorauszahlungen erhöht werden?

Wenn die Anzahl der Personen in der Wohnung zunimmt, wird in der Regel auch mehr Wasser (und ggf. auch Heizwärme) verbraucht. Eine Erhöhung der Vorauszahlungen ist daher sinnvoll. Nutzen Sie hierfür meineSAGA und melden uns Ihr Anliegen.

Alternativ erreichen Sie uns per E-Mail unter kontakt@meinesaga.hamburg oder telefonisch unter 040 42666 666.

Mein Mietverhältnis endet mitten im Jahr, wie werden die Heizkosten abgerechnet?
Es gibt drei Möglichkeiten, je nachdem welches System in Ihrer Wohnung installiert ist.

  1. Sofern Ihre Wohnung mit funkgesteuerten Messgeräten ausgestattet ist, erfolgt bei Ein-/Auszug keine Zwischenablesung durch den Hauswart. Die Verbräuche werden per Stichtag des Mietvertragsbeginns bzw. -endes vom Messdienst ausgelesen und für die Abrechnung übernommen.
  2. Wenn Ihre Wohnung mit elektronischen Heizkostenverteilern ausgestattet ist, erfolgt eine Zwischenablesung durch Ihren Hauswart. Der bei dieser Ablesung ermittelte Verbrauch wird der Abrechnung zugrunde gelegt. Bitte beachten Sie: Das Verfahren der Zwischenablesung durch Ihren Hauswart bezieht sich auf den Verbrauchsanteil. Der Grundanteil wird immer nach den sogenannten "Grad-Tagen" berechnet.
  3. Ihre Wohnung ist mit Verdunster-Röhrchen zur Erfassung des Heizungsverbrauchs ausgestattet. In diesem Fall wird der gesamte Jahres-Heizverbrauch anteilig nach sogenannten "Grad-Tagen" auf den Vor- und Nachmieter, ggf. auch auf die Leerstandsmonate, aufgeteilt. Die "Grad-Tage" berücksichtigen das unterschiedliche Heiz-Intensitäts-Verhalten der einzelnen Monate. Eine Zwischenablesung kann allein durch die Messdienst-Firma vorgenommen werden. Wenn Sie eine solche Zwischenablesung wünschen, können Sie selbst die Messdienst-Firma mit der Ablesung der Zählerzwischenstände beauftragen - dies ist für Sie in jedem Fall kostenpflichtig.

Ich habe meine Abrechnung verloren und benötige eine Kopie, was ist zu tun?
Ihre letzten Abrechnungen können Sie unter meineSAGA ab sofort rund um die Uhr selbst herunterladen.

Alternativ erreichen Sie uns per E-Mail unter kontakt@meinesaga.hamburg oder telefonisch unter 040 42666 666.

Warum wird sowohl bei den Betriebskosten als auch bei den Wärme-Versorgungskosten Wasser abgerechnet?
Bei den Betriebskosten werden die Kosten des Wassers abgerechnet, das insgesamt verbraucht wird. Bei den Wärme-Versorgungskosten werden die Kosten abgerechnet, die durch das Erwärmen des Wassers entstehen.

Warum muss ich wegen des Auslaufs der öffentlichen Bindung eine höhere Grundsteuer zahlen?
Die Grundsteuer wird nach dem sogenannten Ertragswertverfahren berechnet. Nach Auslauf der öffentlichen Bindung sind zukünftige Mietänderungen gemäß BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) nach dem Hamburger Mietenspiegel durchzuführen. Auch wenn mögliche Erhöhungen nicht bzw. nicht sofort durchgeführt werden, ist grundsätzlich ein höherer Ertrag möglich. Das Finanzamt unterstellt daher einen höheren Ertragswert und die Grundsteuer wird entsprechend erhöht.

Ich möchte das Guthaben der Betriebskosten-Abrechnung ausgezahlt bekommen, was ist zu tun?
Sofern Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen, wird ein Guthaben in der Regel im folgenden Monat automatisch mit den Mietzahlungen verrechnet. Wenn Sie die Miete selbst überweisen, teilen Sie uns bitte mit, auf welches Konto die Zahlung des Guthabens erfolgen soll (ein Vordruck für diese Mitteilung ist Ihrer Abrechnung beigefügt). Solange wir keine Mitteilung von Ihnen erhalten, welches Konto für die Rückzahlung in Frage kommt, wird der Betrag Ihrem Miete-Konto gutgeschrieben.

Meine Miete wird durch das Jobcenter/Sozialamt gezahlt, wer erhält das Guthaben aus der Abrechnung?
Wenn Sie Transferleistungen vom Jobcenter/Sozialamt beziehen, erhält auch das Jobcenter/Sozialamt das Guthaben aus der Abrechnung. Wenn das Guthaben aus der Betriebskosten-Abrechnung an Sie ausgezahlt werden soll, benötigen wir eine schriftliche Erklärung vom Jobcenter/Sozialamt.

Wieso hat mein Nachbar ein höheres Guthaben, obwohl die Wohnungen gleich groß sind?
Die verbrauchsabhängigen Kosten einer Wohnung (Wasser, Heizung) werden nicht nach der Wohnfläche, sondern nach Ihrem individuellen Verbrauch berechnet. Dazu kommt, dass die Vorauszahlungen für Betriebs- und Wärmeversorgungs-Kosten unterschiedlich hoch sind. Auch aus den verschiedenen Summen der Vorauszahlungen ergeben sich für jeden Mieter unterschiedliche Abrechnungssalden.

Wieso muss ich mehr Wasserkosten zahlen als mein Nachbar?
Die Wasserzähler werden einmal jährlich zum Jahreswechsel abgelesen. Ihr individueller Verbrauch wird aufgrund dieser Zählerstände ermittelt. Ausschlaggebend für den Wasserverbrauch sind Familiengröße und individuelles Verbrauchsverhalten. Es gibt viele Faktoren, die den täglichen Wasserverbrauch bestimmen, z.B. duschen Sie zwei Mal am Tag, ihr Nachbar badet lieber usw. Lesen Sie zu diesem Thema auch unseren Service-Tipp "Energie sparen".

Betriebskostenabrechnung, Position "Gartenpflege"
siehe Gartenpflege

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Einfamilienhäuser

Vermieten Sie auch Einfamilienhäuser?
Die SAGA Unternehmensgruppe hat einige - sehr nachgefragte – Reihenhäuser im Bestand; freistehende Einzelhäuser sind jedoch die Ausnahme.

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Gartenpflege

Was gehört zur Gartenpflege?
In Ihrer Betriebskosten-Abrechnung ist unter anderem die Position "Gartenpflege" aufgelistet. Dies umfasst im Wesentlichen: Rasen mähen, Beschnitt von Bäumen und Sträuchern, Abfuhr von Gartenabfällen, Entfernen verblühter Blumen, Beseitigung von Sträuchern/Bäumen (beispielsweise aufgrund des Alters, aufgrund von Witterungs- und Umwelt-Einflüssen usw.), Neubepflanzung von Sträuchern/Bäumen, Nachsäen des Rasens. Ebenso fallen in die Position Gartenpflege: Kosten für die Beseitigung von Sturmschäden an Bäumen und Sträuchern, die Pflege der Spielplätze, Höfe, Zugänge und Zufahrten, außerdem die Wartung von Spielgeräten und der Austausch des Spielsandes.

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Genossenschaftsanteile

Muss ich eine Einlage leisten oder Genossenschaftsanteile kaufen, um eine Wohnung anmieten zu können?
Nein. Die SAGA Unternehmensgruppe ist keine Genossenschaft, Einlagen oder Anteile sind nicht erforderlich.

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Geschäftsstellen

Wer steht mir bei Fragen zur Verfügung?
Für Ihre Fragen rund um Wohnung und Wohnanlage stehen Ihnen die Mitarbeiter in unseren dezentralen Geschäftsstellen jederzeit zur Verfügung.

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Gewerbeimmobilien

Vermieten Sie auch Gewerbeobjekte?
Die SAGA Unternehmensgruppe bietet unterschiedlichste Gewerbeflächen in vielen Stadtteilen Hamburgs an: Ob Laden, Büro, Praxis, Anwaltskanzlei oder Fitness-Studio, unser Angebot ist vielfältig. Schauen Sie gleich auf unseren Seiten, ob das Passende für Sie dabei ist. Leider können wir Ihnen an dieser Stelle nur einen kleinen Teil des Gesamtangebotes zeigen; rufen Sie uns gern an, wir beraten Sie individuell.

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Google Street View

Wie kann ich bei Google Street View Widerspruch gegen die Veröffentlichung eines Bildes meiner gemieteten Wohnung einlegen?
Das bekannte Internetportal Google startete Ende 2010 den neuen Dienst Street View. Diese Einführung ist kontrovers in der Öffentlichkeit und Politik aufgenommen worden. Da mit der Veröffentlichung des persönlichen Wohnortes auch der Datenschutz von unseren Mietern berührt wird, haben wir uns mit diesem Thema befasst. Aus datenschutzrechtlicher Sicht besteht kein Handlungsbedarf für die SAGA Unternehmensgruppe. Die Entscheidung über das Zulassen der Veröffentlichung der bewohnten Wohnung oder der Antrag auf Unkenntlichkeitmachung, ist individuell dem Mieter überlassen. Als Service für unsere Mieter stellen wir für den Fall des Widerspruchs einen Musterbrief zur Verfügung:
Musterbrief der Verbraucherschutz-Zentrale herunterladen

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Hauswarte

Wann ist mein Hauswart der richtige Ansprechpartner?
Ihr Hauswart ist zuständig, wenn es um die Pflege des Wohngebietes geht. Er ist für die Funktion der haustechnischen Einrichtungen und die Sauberkeit in der Anlage Ansprechpartner.
Einen Schaden können Sie rund um die Uhr unter meineSAGA aufgeben. Der Hauswart übernimmt die weitere Bearbeitung.
Auch können Sie Ihrem Hauswart Ihr Anliegen persönlich während der Hauswartsprechzeit mitteilen. Die Sprechzeiten finden Sie auf dem Aushang „Wir sind für Sie da!“ in Ihrem Treppenhaus.

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Heizen und Lüften

Wie heize und lüfte ich richtig?
Öffnen Sie das Fenster kurz, aber weit! Schließen Sie währenddessen das Thermostatventil des Heizkörpers. Die Luft wird so besonders rasch ausgetauscht. Auf diese Weise sollten Sie zwei- bis dreimal täglich stoßlüften, das ist völlig ausreichend. Beim Stoßlüften geht wesentlich weniger Wärmeenergie verloren als beim Lüften mit gekipptem Fenster.
Vermeiden Sie längeres Ankippen der Fenster. Dabei wird die Luft nur sehr langsam ausgetauscht, die Wände kühlen aus und Feuchtigkeit schlägt sich nieder. Halten Sie die Türen von weniger beheizten Räumen geschlossen. Werden diese Räume bei offenen Türen mitgeheizt, schlägt sich auf den kalten Wänden Feuchtigkeit nieder - langfristig sind Stockflecken und Schimmelbefall die Folge.

Nutzen Sie die Thermostatventile richtig. Wenn Sie das Ventil in Mittelposition stellen, sorgt es selbständig und zuverlässig für die richtige Raumtemperatur. Stellen Sie die Heizkörper nicht mit Schränken, Regalen, Sofas o.ä. zu. Das Thermostatventil kann ansonsten die Wärmezufuhr für die Heizkörper nicht korrekt regeln. Aus dem gleichen Grund sollten vor Heizkörpern keine Vorhänge oder Gardinen hängen. Heizkörperverkleidungen und -abdeckungen behindern ebenfalls die Wärmestrahlung in den Raum. Verzichten Sie besser darauf. Vermeiden Sie es, Räume zu überheizen. Jeder Grad Übertemperatur bedeutet 6% mehr Energieverbrauch - und damit entsprechende Kosten. Empfohlene Raumtemperaturen: Bad 21 °C, Küche, Ess- und Wohnzimmer: 20 °C, Schlafzimmer 17 °C.

Hier den Service-Tipp „Richtig heizen und lüften“ herunterladen oder unser Video anschauen:

 

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Heizkosten

Wie kann ich Heizkosten sparen?
In unserem Service-Tipp „Richtig heizen und lüften“ finden Sie nützliche Informationen rund ums Thema.
 

Kann ich die Summe meiner Heizkosten-Vorauszahlung verändern lassen?
Es ist gegebenenfalls sinnvoll, Ihre Vorauszahlung anzupassen, wenn sich Ihre persönlichen Lebensumstände geändert haben oder Sie anhand der letzten Abrechnung eine Nachzahlung vornehmen mussten. Selbstverständlich können Sie die Vorauszahlungen auch senken lassen, wenn sich aufgrund der Abrechnung ein hohes Guthaben ergeben hat.

Nutzen Sie hierfür meineSAGA und melden uns Ihr Anliegen.

Alternativ erreichen Sie uns per E-Mail unter kontakt@meinesaga.hamburg oder telefonisch unter 040 42666 666.

Ich habe eine Frage zu meiner Heizkosten-Abrechnung. Was kann ich tun?
siehe Betriebskosten-Abrechnung

 

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Internetangebote

Wie oft werden die Wohnungsangebote auf Ihrer Internetseite aktualisiert?
Unsere Wohnungsangebote im Internet werden in der Regel täglich aktualisiert. Bereits vermietete Wohnungen werden schnellstmöglich aus dem Angebot entfernt.                                            

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Kabelfernsehen

Mein Kabelfernsehen funktioniert nicht. Was muss ich tun?
Ihr Kabelfernsehen ist ausgefallen oder das TV-Signal ist gestört? Bitte wenden Sie sich direkt an den Anlagenbetreiber ImmoMediaNet, Telefon: 0800 4664661 (kostenlos).

Verfügen alle Wohnungen über Kabelfernsehen?
Seit Sommer 2009 sind nahezu alle Wohnungen an das turboschnelle Datennetz von wilhelm.tel angeschlossen. So erhalten Mieter der SAGA Unternehmensgruppe deutlich mehr Fernsehprogramme und auch preisgünstige Internet- und Telefonangebote. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite von wilhelm.tel.

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Kaution

Wird bei Mietvertragsabschluss eine Kaution fällig?
Ja. Mieter einer öffentlich geförderten Wohnung („Sozialwohnung“) hinterlegen eine Kaution von 2,5 Monatsmieten; für den frei finanzierten Wohnraum gelten die üblichen drei Monatsmieten. Für die Dauer der Kautionshinterlegung erhalten Sie auf den Betrag die marktüblichen Zinsen.
Hier den Service-Tipp "Miete, Betriebskosten, Kaution"  herunterladen.

Wie hoch wird die von mir eingezahlte Kaution verzinst?
Der Zinssatz für Ihre Kaution ist variabel und richtet sich nach den marktüblichen Zinsen für Guthaben. Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution bei einer Bank anzulegen; hier gilt der übliche Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist.

Ich habe gekündigt, wann erhalte ich die Kaution zurück?
Erst nachdem das Mietverhältnis beendet ist, kann der Mieter vom Vermieter die hinterlegte Kaution verlangen. Eine Mietkaution kann und darf also nicht "abgewohnt" werden. Die fällige Miete kann nicht mit dem Betrag der Kaution verrechnet werden.
Der Vermieter ist berechtigt, sich aus dieser Mietkaution wegen aller seiner Ansprüche aus dem Mietverhältnis zu befriedigen (z. B. rückständige Mieten und Nebenkosten, unterlassene Schönheitsreparaturen, Schadensersatzansprüche). Bei Wohnungen, die dem Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) unterfallen, gilt dies für Ansprüche aus Schäden an der Wohnung und/oder unterlassenen Schönheitsreparaturen. Bis zur vollständigen Beseitigung etwaiger Mängel kann der Vermieter die Kaution einbehalten. Weiterhin steht dem Vermieter eine Überlegungs- und Prüfungsfrist zu. Im Allgemeinen wird hier von einem Zeitraum zwischen drei und sechs Monaten ausgegangen. Ausnahmen dieser Frist sind möglich, etwa wenn es um die Sicherung möglicher Nachforderungsansprüche aufgrund der Betriebskosten geht. Der Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, eine Zwischenabrechnung zu erstellen. Häufig ist aber die Abrechnung der Betriebskosten zum Zeitpunkt des Auszuges nicht fertig. In diesen Fällen kann der Vermieter einen angemessenen Teil der Kaution zurückbehalten. Dies dient vereinbarungsgemäß der Sicherung aller Ansprüche aus dem Mietverhältnis, hierzu zählen auch die Betriebskosten.

Ein Vertragspartner zieht aus, was passiert mit der Kaution?
Die Kaution kann nicht während eines laufenden Mietverhältnisses ausgezahlt werden. Die von Ihnen hinterlegte Kaution bleibt weiterhin auf dem Konto bestehen. Bitte regeln Sie etwaige Kautionsansprüche mit dem ausziehenden Vertragspartner persönlich.

Die Kaution wurde vom Jobcenter/Sozialamt gezahlt. An wen wird die Kaution nach der Kündigung gezahlt?
Nach Ihrem Auszug steht die Kaution dem Amt zu und wird auch an dieses ausgezahlt. Sollten Sie die Kaution mittlerweile als Darlehen beim Amt abbezahlt haben, benötigen wir hierüber eine schriftliche Bestätigung vom Amt. Die Kaution kann erst dann an Sie ausgezahlt werden, wenn das Amt schriftlich bestätigt, dass Ihnen die Kaution inkl. der angefallenen Zinsen zusteht. Etwaige Forderungen werden mit der hinterlegten Kautionsleistung verrechnet und schmälern das Guthaben.

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Kündigung

Ich möchte kündigen, was muss ich beachten?
Wir bedauern, dass Sie uns verlassen möchten. Um unser Service-Angebot stetig zu verbessern, bitten wir Sie, uns die Gründe für Ihre Kündigung zu nennen. Die Kündigung des Mietvertrages muss schriftlich im Original an den Vermieter erfolgen, alle Vertragsnehmer müssen die Kündigung unterschreiben. Bitte denken Sie daran, die entsprechenden Fristen, die in Ihrem Mietvertrag erläutert werden, einzuhalten. Beachten Sie: Unabhängig von der im Mietvertrag vorgesehenen Kündigungsfrist muss Ihrem Vermieter das Schreiben spätestens am dritten Werktag eines Monats (auch Samstage gelten als Werktage!) im Original vorliegen. Hierbei kommt es auf den Zeitpunkt des Eingangs Ihres Kündigungsschreibens an, nicht auf das Datum, mit dem Ihr Schreiben datiert ist oder auf das Abgabedatum bei der Post.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Kündigungsfristen Sie einhalten müssen, können Sie Ihre Vertragsunterlagen unter meineSAGA einsehen.

Einen Vordruck für Ihre Kündigung finden Sie ebenfalls unter meineSAGA oder auf unserer Website.

Alternativ erreichen Sie uns per E-Mail unter kontakt@meinesaga.hamburg oder telefonisch unter 040 42666 666.

Kann ich das Mietverhältnis auch vor Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist kündigen?
Grundsätzlich ist die vereinbarte Kündigungsfrist für beide Parteien bindend. In Einzelfällen kann mit uns eine vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag vereinbart werden. Kündigen Sie hierfür bitte zunächst schriftlich und nennen uns Ihren Wunschtermin für den Auszug. Wir prüfen, ob in Ihrem Fall eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses möglich ist.

Wo finde ich einen Kündigungsvordruck?
Laden Sie hier den Kündigungsvordruck herunter. Bitte tragen Sie in den Vordruck auch den Wunschtermin Ihres Auszuges, Ihre aktuelle Anschrift und Telefonnummer ein. Ihre neue Anschrift benötigen wir, um Ihnen z.B. noch ausstehende Betriebskosten-Abrechnungen nachzusenden.

Erhalte ich eine Kündigungsbestätigung?
Kurz nach dem Eingang Ihrer schriftlichen Kündigung erhalten Sie eine Kündigungsbestätigung. In diesem Schreiben ist das weitere Vorgehen beschrieben. Lesen Sie hierzu auch das Merkblatt für die Rückgabe einer Wohnung.
In der Kündigungsbestätigung wird Ihnen auch ein Termin für eine Wohnungs-Vorabnahme genannt. Sofern Sie diesen Termin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bei dem im Schreiben angegebenen Ansprechpartner und vereinbaren Sie einen Alternativtermin. Bitte bedenken Sie: Eine frühzeitige Wohnungs-Vorabnahme bedeutet für Sie mehr Sicherheit. Mit einer frühzeitigen Vorabnahme wissen Sie genau, welche Arbeiten in Ihrer Wohnung noch erledigt werden müssen.

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Mieterhöhung

Was ist eine Mieterhöhung nach dem Hamburger Mietenspiegel?
Der Hamburger Mietspiegel ist eine Übersicht ortsüblicher Vergleichsmieten von Wohnungen in Hamburg. Entscheidend für die Eingruppierung in den Mietenspiegel sind Größe der Wohnung, Baualtersklasse, Ausstattung und Wohnlage. Für jede Klassifizierung sieht der Mietenspiegel eine Mietpreisspanne vor und weist den entsprechenden Wert innerhalb der Preisspanne aus.

Warum muss ich meine Zustimmung zur Mieterhöhung schriftlich erteilen?
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht vor, dass der Mieter einer Mieterhöhung auf Basis des Hamburger Mietenspiegels schriftlich zustimmen muss. Im BGB (§ 558) ist auch das weitere Vorgehen geregelt, wenn keine Zustimmung durch den Mieter innerhalb der Fristen erfolgt.
Erfolgt diese Zustimmung nicht, muss der Vermieter auf Zustimmung klagen.

Kann ich meine Zustimmung zur Mieterhöhung verweigern, wenn meine Wohnung Mängel hat?
Grundlage für die Mieterhöhung sind unter anderem die Größe der Wohnung, Baualtersklasse des Hauses, Ausstattung und Wohnlage. Mängel an der Wohnung sind also kein Grund, die Zustimmung zur Mieterhöhung zu verweigern. Bei Mängeln an der Mietsache nutzen Sie bitte meineSAGA und melden uns Ihr Anliegen. Der Hauswart übernimmt anschließend die weitere Bearbeitung.

Auch können Sie Ihrem Hauswart den Schaden persönlich während der Hauswartsprechzeit melden. Die Sprechzeiten finden Sie auf dem Aushang „Wir sind für Sie da!“ in Ihrem Treppenhaus.

Alternativ erreichen Sie uns per E-Mail unter kontakt@meinesaga.hamburg oder telefonisch unter 040 42666 666.

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Mietvertrag verloren

Ich habe meinen Mietvertrag verloren und benötige eine Kopie. Wie gehe ich vor?
Eine Kopie Ihres Mietvertrages können Sie unter meineSAGA ab sofort rund um die Uhr anfordern.

Alternativ können Sie eine Kopie per E-Mail unter kontakt@meinesaga.hamburg oder telefonisch unter 040 42666 666 anfragen.

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Mietvertragsänderung

Mein (Ehe-) Partner ist verstorben, was muss ich tun?
Wir benötigen die Kopie der Sterbe-Urkunde. Bitte lassen Sie uns diese unter meineSAGA oder auf einem der folgenden Wege zukommen:

per E-Mail unter         kontakt@meinesaga.hamburg
postalisch unter SAGA Unternehmensgruppe, Postfach 57 02 31, 22771 Hamburg

Natürlich können Sie auch weiterhin den Briefkasten der für Sie zuständigen Geschäftsstelle nutzen.

Es wird dann ein Nachtrag zum Mietvertrag geschlossen. Dieser Nachtrag muss von Ihnen unterschrieben werden und gilt als Änderung zu dem mit Ihnen geschlossenen Mietvertrag. Alle Bestimmungen des bisherigen Mietvertrages bestehen weiterhin. Aus dem Nachtrag wird hervorgehen, dass Sie nun alleiniger Vertragspartner sind.

Ich möchte eine weitere Person mit in den Mietvertrag aufnehmen lassen, was ist zu tun?
Bitte formulieren Sie Ihr Anliegen schriftlich und schicken Sie den Brief mit den erforderlichen Unterlagen an SAGA Unternehmensgruppe, Postfach 57 02 31, 22771 Hamburg oder per E-Mail an kontakt@meinesaga.hamburg

Selbstverständlich können Sie uns Ihr Anliegen auch unter meineSAGA mitteilen. 

Neben dem schriftlichen Antrag benötigen wir folgende Unterlagen der Person, die in den Mietvertrag mit aufgenommen werden soll: Kopien der letzten drei Gehaltsabrechnungen und eine Einwilligung zur SCHUFA-Auskunft. 

Wir prüfen Ihr Anliegen und teilen Ihnen die Entscheidung schriftlich mit. Sofern die Entscheidung positiv ausfällt, schließen wir mit Ihnen und dem neuen Vertragspartner einen Nachtrag zum bestehenden Mietvertrag. Dieser Nachtrag muss von beiden Vertragspartnern unterschrieben werden und gilt als Ergänzung zu Ihrem bestehenden Mietvertrag. Alle Bestimmungen des bisherigen Mietvertrages bestehen weiterhin. Aus dem Nachtrag wird hervorgehen, dass nun zwei vollständig haftende Vertragspartner existieren. 

Alternativ erreichen Sie uns per E-Mail unter kontakt@meinesaga.hamburg oder telefonisch unter 040 42666 666. 

Mein Mietvertragspartner ist ausgezogen, kann ich den Vertrag allein übernehmen?
Die Entlassung eines Vertragspartners aus dem Mietvertrag ist nur mit Zustimmung des Vermieters möglich. Wir benötigen folgende Unterlagen von Ihnen, um Ihren Fall zu überprüfen: 

  1. Verzichtserklärung des ausziehenden Vertragspartners: Die Verzichtserklärung muss von beiden Vertragspartnern unterschrieben werden. Das zugehörige Formular können Sie unter meineSAGA ab sofort rund um die Uhr herunterladen. Sie finden es ebenfalls auf unserer Website
  2. Einkommensunterlagen: Als Einkommensnachweise reichen in der Regel die letzten drei Gehaltsabrechnungen bzw. eine Übernahme-Erklärung der Sozialbehörde. 
  3. Einverständniserklärung zur Einholung einer SCHUFA-Auskunft: Der verbleibende Mieter muss ggf. die Einverständniserklärung zur Einholung einer SCHUFA-Auskunft unterschrieben vorlegen. Das zugehörigere Formular können Sie unter meineSAGA ab sofort rund um die Uhr anfordern. 
  4. Wohnungszustandsbericht: Bitte nutzen Sie meineSAGA und teilen uns einen Terminvorschlag mit. 
  5. Sobald alle notwendigen Informationen und die benötigten Unterlagen in Ihrer Geschäftsstelle vorliegen, prüfen wir den Sachverhalt. Fällt diese Prüfung positiv aus, schließen wir mit dem verbleibenden Vertragspartner einen Nachtrag zum Mietvertrag. Dieser Nachtrag gilt als Änderung zu dem ursprünglich geschlossenen Mietvertrag. Alle weiteren Bestimmungen des bisherigen Mietvertrages bleiben weiterhin bestehen. 

Alternativ erreichen Sie uns per E-Mail unter kontakt@meinesaga.hamburg oder telefonisch unter 040 42666 666. 

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Mietzahlung

Ich möchte ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, wie gehe ich vor?
Das Formular zur Erteilung eines SEPA- Lastschriftmandats können Sie unter meineSAGA ab sofort rund um die Uhr herunterladen. Sie finden es ebenfalls auf unserer Website
Alternativ erreichen Sie uns per E-Mail unter kontakt@meinesaga.hamburg oder telefonisch unter 040 42666 666. 

Mein SEPA-Lastschriftmandat wurde gelöscht, wie kann ich jetzt die Miete bezahlen?
Ihr Lastschriftmandat wird gelöscht, wenn zwei aufeinander folgende Monate erfolglos versucht wurde, die Miete abzubuchen. Sofern Ihr Girokonto nun die notwendige Deckung aufweist, erteilen Sie uns erneut ein SEPA-Lastschriftmandat. Das Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats können Sie unter meineSAGA ab sofort rund um die Uhr herunterladen. Sie finden es ebenfalls auf unserer Website. 

Wenn Sie vorübergehend eine eigene Überweisung vornehmem wollen, entnehmen Sie die dafür erforderlichen Bankdaten bitte Ihrem Mietvertrag. Sie können vertragsbezogene Inhalte auch unter meineSAGA einsehen. 

Alternativ erreichen Sie uns per E-Mail unter kontakt@meinesaga.hamburg oder telefonisch unter 040 42666 666.

Meine Bankverbindung hat sich geändert, wie gehe ich vor?
Das Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats können Sie unter meineSAGA ab sofort rund um die Uhr herunterladen. Sie finden es ebenfalls auf unserer Website

Alternativ erreichen Sie uns per E-Mail unter kontakt@meinesaga.hamburg oder telefonisch unter 040 42666 666. 

Ich habe eine Zahlungserinnerung erhalten, was muss ich jetzt tun?
Ein Tipp: Checken Sie zunächst Ihren tagesaktuellen Kontostand direkt unter meineSAGA. Vielleicht ist Ihre Zahlung zwischenzeitlich bei uns eingegangen und das Anliegen hat sich bereits erledigt. 

Ist dies nicht der Fall kontaktieren Sie uns unter meineSAGA oder telefonisch unter 040 42666 666.

Ich beziehe meine Leistungen durch das Jobcenter/Sozialamt, daher kann ich immer erst etwas später zahlen.
Vereinbaren Sie mit dem Amt eine Direktüberweisung der Miete an uns. Die Miete wird dann in der Regel pünktlich angewiesen. So vermeiden Sie Mahnungen und ggf. zusätzliche Kosten aufgrund verspäteter Mietzahlungen.

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Mülltrennung

Gibt es in Hamburg besondere Regeln bei der Mülltrennung?
Als Hamburger sind wir dazu aufgefordert, Müll zu sortieren und dem Recycling-System zuzuführen. Müll ist ein wertvoller Rohstoff. Doch was gehört in welche Mülltonne?
Unser kleiner Müll-Knigge zeigt eine anschauliche Übersicht: Service-Tipp "Müll ist nicht gleich Müll".

Nicht in den Restmüll gehört unter anderem auch Sperrmüll. Wie man diesen entsorgt, erfahren Sie hier.

 

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Notdienst

Wen rufe ich an, wenn ich einen Notfall (Wasserrohrbruch, Heizungsausfall u.ä.) melden möchte?
Sie sind Mieter und möchten einen Notfall melden? Ein Notfall liegt dann vor, wenn durch eine technische Störung eine Gefahr für Menschen oder das Gebäude besteht. Ist dies nicht der Fall, ist eine Meldung während der Geschäftszeiten (Mo.-Do. 8.00 - 16.30 Uhr und Fr. 8.00-13.00 Uhr) unter 040 42666 666, ausreichend. Nutzen Sie hierfür meineSAGA

Notdienst (bei technischen Störungen) 
040 20006868
Mo.-Do. 16.30 - 8.00 Uhr folgender Tag und
Fr. 12.30 - Mo. 8.00 Uhr
An Feiertagen rund um die Uhr 

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Notfallnummern

Ich möchte einen Notfall melden (Herzanfall, Einbruch, u.a.) - welche Nummer wähle ich?
In lebensbedrohlichen Situationen rufen Sie bitte zuerst die Feuerwehr bzw. den Notarzt,
Telefon: 112.

Sollte bei Ihnen eingebrochen worden sein, informieren Sie bitte umgehend die Polizei,
Telefon: 110.

Sie sind Mieter und möchten eine technische Störung melden? Bitte schauen Sie unter Notdienst.

Lesen Sie hierzu auch unseren Service-Tipp "Sicherheit zu Hause".

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Passivhaus

Baut die SAGA Unternehmensgruppe auch Passivhäuser? Was ist das Besondere an so einem Haus?
Ja, viele Neubauten leisten als energetisch effizientes Passivhaus einen Beitrag zur nachhaltigen Einsparung natürlicher Ressourcen.
In unserem Service-Tipp "So funktioniert ein Passivhaus" finden Sie nützliche Informationen rund ums Thema.

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PKW-Stellplätze

Ich suche eine Garage/einen Stellplatz für meinen Pkw, was ist zu tun?
Wenn Sie bereits Mieter bei uns sind und einen Stellplatz für Ihren Pkw anmieten möchten, können Sie das zugehörige Formular ab sofort und rund um die Uhr unter meineSAGA anfordern. Nach Erhalt des Formulars werden wir dann prüfen, ob wir Ihnen freie Stellplätze in dem von Ihnen gewünschten Bereich anbieten können. 

Sollten Sie noch kein Mieter sein, nutzen Sie bitte unseren Suchagenten für Stellplätze auf unserer Website. Sofern ein passendes Angebot vorliegt, melden wir uns direkt bei Ihnen. 

Kann ich bei der SAGA Unternehmensgruppe einen Stellplatz anmieten, auch wenn ich kein Mieter bin?
Wir haben unterschiedlichste Plätze für Ihren Pkw in verschiedenen Hamburger Stadtteilen: Stellplätze vor unseren Häusern, Tiefgaragenstellplätze in einer Sammelgarage, auf einem Parkdeck oder Einzelstellplätze in einer Garage – aktuelle Angebote finden Sie hier.

Für Mieter der SAGA Unternehmensgruppe gilt: Die Umsatzsteuer auf Ihre Miete für Pkw-Stellplatz bzw. Garage entfällt, wenn diese nicht mehr als 1 km von Ihrer Wohnung entfernt sind. Voraussetzung für die Umsatzsteuerbefreiung ist, dass der Wohnungsmieter auch den Mietvertrag für den Stellplatz unterschreibt. Für Mitbewohner oder Familienangehörige, die einen Stellplatz mieten gilt diese Befreiung nicht.

Für Nicht-Mieter verstehen sich die Mietpreise für Stellplätze und Garagen zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Hier im Internet könnten wir Ihnen leider nur einen kleinen Teil unseres Gesamtangebotes zeigen; rufen Sie uns gern an – wir gehen individuell auf Ihre Wünsche ein und schauen nach, ob an dem von Ihnen gewünschten Standort Stellplätze für Ihren Pkw verfügbar sind.

Mein Stellplatz ist von anderen Fahrzeugen belegt, was ist zu tun?
Leider kann es vorkommen, dass der von Ihnen gemietete Stellplatz von einem Fremdparker belegt ist. Es ist Ihre Entscheidung, ob Sie den Fremdparker abschleppen lassen wollen, ggf. sollten Sie sich hierzu juristisch beraten lassen. Sprechen Sie bitte auch Ihren Hauswart an, er kann evtl. sagen, um welche Person es sich bei dem Fremdparker handelt. Wir als Vermieter können dann unterstützend tätig werden; einen Abschlepp-Auftrag erteilen wir allerdings nicht.

Ich möchte meinen Stellplatz kündigen, wie lange ist die Kündigungsfrist?
Die Kündigungsfrist für Ihren Stellplatz wurde mit Ihnen im Mietvertrag vereinbart. Im Regelfall kann nach Abschluss des Vertrages frühestens nach sechs Monaten gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate (Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats). Der Eingang Ihres Kündigungsschreibens ist entscheidend, nicht das Datum des Poststempels (ebenso wie bei der Kündigung eines Wohnungs-Mietvertrages). 

Postalisch erreichen Sie uns unter 
SAGA Unternehmensgruppe, Postfach 57 02 31, 22771 Hamburg 

Natürlich können Sie auch weiterhin den Briefkasten der für Sie zuständigen Geschäftsstelle nutzen. 

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Rauchwarnmelder

Warum werden Rauchwarnmelder in meine Wohnung eingebaut?
Ihre Sicherheit ist uns wichtig: Seit November 2008 wurden alle Wohnungen der SAGA Unternehmensgruppe mit Rauchwarnmeldern ausgestattet. Seit Anfang 2011 sind alle Wohneinheiten mit den lebensrettenden Geräten ausgestattet, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

Wie lange funktionieren die Rauchwarnmelder?
Die Rauchwarnmelder sind mit besonders langlebigen Batterien ausgerüstet, die mindestens zehn Jahre halten sollen. Nach Ablauf dieser zehn Jahre wird der Rauchwarnmelder ausgetauscht.

Warum müssen meine Rauchwarnmelder durch den Messdienst geprüft werden?
In Hamburg ist die Ausstattung und jährliche Wartung aller Wohnungen mit Rauchwarnmeldern gesetzlich vorgeschrieben. Diese Prüfung muss zwingend einmal jährlich in Form einer Sicht- und Funktionsprüfung durch einen hierfür speziell geschulten Service-Mitarbeiter erfolgen. Die Prüfung dient zu Ihrer eigenen Sicherheit.

Bitte beachten Sie:
Als Wohnungsnutzer haben Sie eine Duldungs- und Mitwirkungspflicht (§ 554 BGB) für Maßnahmen, die gesetzlich erforderlich sind bzw. der Verbesserung der Mietsache dienen. Dies verpflichtet Sie, zur Durchführung der Rauchwarnmelder-Prüfung dem Service-Mitarbeiter Zutritt zu Ihrer Wohnung zu gewähren und die Prüfung zu dulden bzw. dafür Sorge zu tragen, dass die Prüfung ermöglicht wird.

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Regional

Haben Sie auch Wohnungen außerhalb von Hamburg?
Nein. Die SAGA Unternehmensgruppe bietet ausschließlich Wohnungen in Hamburg an - diese verteilen sich allerdings nahezu auf das gesamte Stadtgebiet. 

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Ruhezeiten

Übermäßiger Lärm sollte zu jeder Tages- und Nachtzeit vermieden werden. Darüber hinaus sind in der Hausordnung bestimmte Ruhezeiten vorgegeben. In diesen Zeiten soll besondere Rücksichtnahme herrschen, z.B. Musik in Zimmerlautstärke, keine handwerklichen Arbeiten, die mit Lärm verbunden sind usw.

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Seniorenwohnungen

Vermieten Sie auch Seniorenwohnungen?
Die SAGA Unternehmensgruppe hat eine Vielzahl von Wohnungen für Senioren und Wohnungen in Service-Wohnanlage im Angebot. Laden Sie sich gern unsere Broschüre Willkommen zuhause - Wohnangebote für die Generation 60 plus hier auf diesen Seiten herunter  oder lassen Sie sich Ihr persönliches Exemplar kostenlos zuschicken. Schreiben Sie dafür eine E-Mail an: Bestellung Broschüre "Wohnangebote für die Generation 60plus".

Einige Wohnungsangebote für Senioren finden Sie auch auf unseren Internetseiten.

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Service-Wohnanlagen

Vermieten Sie auch Wohnungen in Service-Wohnanlagen?
siehe Seniorenwohnungen

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Sperrmüll

Die Hamburger Stadtreinigung bietet für Sperrmüll aus dem Haushalt verschiedene Entsorgungslösungen an. Mieterinnen und Mieter können den Sperrmüllwagen zum Beispiel direkt vor Ihre Haustür kommen lassen (Bestellung unter Telefon 040 25762576). Beim Standard-Angebot für 35 Euro erhalten Sie einen Termin innerhalb der nächsten drei Wochen. Wenn es schneller gehen muss, fährt der Sperrmüll-Express-Service am nächsten Arbeitstag vor. Alternativ kann Sperrmüll bei einem der zwölf Recyclinghöfe der Stadt kostenlos selbst abgegeben werden.

Teurer für alle Nachbarn wird es hingegen, wenn sperrige Gegenstände im Keller, Treppenhaus oder in den Außenanlagen zurückgelassen werden. Denn die Abholungskosten trägt die gesamte Hausgemeinschaft, was die Betriebskosten-Abrechnung erhöht. Die Stadtreinigung zu bestellen oder zum Recyclinghof zu fahren lohnt sich also - für eine gute Nachbarschaft und ein angenehmes Wohnumfeld. Sperrmüll stellt zudem eine erhebliche Brandgefahr dar und behindert die Reinigung. Wenn Ihnen unzulässig abgestellter Müll auffällt, sprechen Sie Ihre Nachbarn an. Auch ihr Hauswart nimmt Hinweise gerne entgegen. Setzen Sie sich gemeinsam für ein Wohnumfeld zum Wohlfühlen ein.
Hier erfahren Sie mehr über die Hamburger Recyclinghöfe.

Lesen Sie hierzu auch unseren Service-Tipp "Sperrmüll" oder schauen Sie sich unser Video zum Thema an:

 

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Stiftung Nachbarschaft

Mehr Informationen finden Sie direkt hier auf unserer Website.

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Störungen

Gibt es einen Wasserrohrbruch, einen Stromausfall oder funktioniert die Heizung nicht mehr

Siehe Notdienst 

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Stromausfall

siehe Notdienst

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Technische Fragen

Ich möchte eine bauliche Veränderung in meiner Wohnung vornehmen, z. B. Laminat verlegen, eine Einbauküche installieren, Fliesen legen - was muss ich tun?
Sie möchten an Ihrer Wohnung eigene Veränderungen vornehmen, z. B. Fliesen oder Laminat verlegen, eine Küche einbauen, die Terrasse fliesen, eine Markise anbringen? 

Bitte beantragen Sie eine Genehmigung für diese baulichen Veränderungen. Nutzen Sie hierfür meineSAGA und teilen uns Ihr Anliegen mit. Beschreiben Sie Ihr Vorhaben und skizzieren Sie ggf. die geplanten Umbauten. Wir überprüfen Ihren Wunsch aus fachlicher und technischer Sicht. Bestehen keinerlei technische und fachliche Bedenken zu den Umbauten, erhalten Sie von uns eine schriftliche Genehmigung. Diese Genehmigung kann weitere Bedingungen oder Auflagen (z. B. eine zusätzliche Kaution) enthalten. Die Genehmigung dokumentiert auch, dass es sich um mietereigene Einbauten handelt. Das bedeutet, dass Sie für Beschädigungen selbst aufkommen und die Einbauten in der Regel bei Ihrem Auszug wieder entfernen müssen. Der Ursprungszustand der Wohnung muss im Regelfall wiederhergestellt werden. Bitte beachten Sie: Aus bestimmten Gründen kann diese Genehmigung im laufenden Mietverhältnis widerrufen werden, beispielsweise bei einer Modernisierung. 

Alternativ erreichen Sie uns per E-Mail unter kontakt@meinesaga.hamburg oder telefonisch unter 040 42666 666. 

Ich möchte einen Schaden melden, wie gehe ich vor?
Nutzen Sie hierfür rund um die Uhr meineSAGA. Der Hauswart übernimmt die weitere Bearbeitung. Außerhalb der Sprechzeiten wenden Sie sich bitte in dringenden Fällen an unseren Notdienst

Auch können Sie Ihrem Hauswart den Schaden persönlich während der Hauswartsprechzeit melden. Die Sprechzeiten finden Sie auf dem Aushang „Wir sind für Sie da!“ in Ihrem Treppenhaus. 

Alternativ erreichen Sie uns per E-Mail unter kontakt@meinesaga.hamburg oder telefonisch unter 040 42666 666. 

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Treppenhausreinigung

Muss ich eine Vertretung für die Treppenhausreinigung suchen, wenn ich verreise?
Sie sind verpflichtet für entsprechenden Ersatz der Treppenhausreinigung zu sorgen, wenn Sie selbst verhindert sind. Im Idealfall tauschen Sie einfach mit Nachbarn den Putzdienst. Gegebenenfalls müssen Verwandte, Bekannte oder eine Reinigungsfirma einspringen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Service-Tipp „Treppenhausreinigung".

Meine Nachbarn haben die Treppenhausreinigung nicht ausgeführt, an wen wende ich mich?

Ebenso wie Sie ist auch Ihr Nachbar zur Reinigung des Treppenhauses verpflichtet. Grundsätzlich wissen die Mieter einer Hausgemeinschaft, wann und in welchen Zeitabständen sie das Treppenhaus reinigen müssen. In vielen Fällen ist ein Reinigungsplan, der gut sichtbar im Treppenhaus hängt, nützlich. Sofern in Ihrem Treppenhaus noch kein Reinigungsplan hängt, sprechen Sie bitte Ihren Hauswart an oder melden Sie das Anliegen unter meineSAGA. Hat Ihr Nachbar trotz Reinigungsplan die Reinigung versäumt, empfehlen wir das persönliche Gespräch als Erinnerung an die Reinigungspflichten. Kommt Ihr Nachbar trotz der persönlichen Erinnerung seinen Pflichten nicht nach, sprechen Sie uns bitte an. 

Weitere Informationen finden Sie in unserem Service-Tipp „Treppenhausreinigung".

Kann die Reinigung für unser Treppenhaus durch eine Reinigungsfirma übernommen werden?
Grundsätzlich sind alle Mieter einer Hausgemeinschaft zur Reinigung des Treppenhauses verpflichtet. Wenn beispielsweise alle Mieter eines Mehrfamilienhauses (Hauseingang) die Reinigung des Treppenhauses durch eine Firma wünschen, so werden wir die Beauftragung einer entsprechenden Firma gerne prüfen und ggf. veranlassen. Die Kosten für die Reinigung werden entsprechend auf alle Mieter aufgeteilt und über die Betriebskosten abgerechnet. Gerade dann, wenn einige Mieter ihrer Reinigungspflicht nicht nachkommen, ist die Beauftragung einer Firma eine gute Möglichkeit, künftig für regelmäßige Reinigung zu sorgen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Service-Tipp „Treppenhausreinigung".

 

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Umzug

Was muss ich beim Umzug in eine neue Wohnung alles beachten?
Ein Umzug bringt eine Menge Aufgaben mit sich, die man im Blick haben sollte. Um Ihnen die Planung ein wenig zu erleichtern, haben wir in unserem Service-Tipp Umzug neben wertvollen Tipps auch eine Checkliste vorbereitet. 

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Untervermietung

Kann ich meine Wohnung oder einzelne Zimmer über Portale wie Airbnb zur Kurzzeitmiete anbieten? 

Die SAGA Unternehmensgruppe vermietet bezahlbare Wohnungen insbesondere an Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen. Eine gewerbliche Untervermietung oder Überlassung dieser Wohnungen für Kurzzeitaufenthalte ist durch die SAGA nicht gewünscht und wird grundsätzlich nicht genehmigt.

Die Vermietung und Vermittlung durch kommerzielle Anbieter wie Airbnb, Booking, Kleinanzeigen oder andere einschlägige Portale stellt eine gewerbliche Vermietung der Wohnung als Ferienunterkunft dar, auch wenn es sich nur um einzelne Zimmer handelt. Dies wird seitens der SAGA nicht geduldet und kann zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags führen. 
 
 

Ich möchte einen Untermieter aufnehmen, ab wann muss ich meinen Vermieter informieren?
Sie sind verpflichtet Ihren Vermieter sofort schriftlich zu informieren, sobald eine weitere Person bei Ihnen einzieht oder sich längerfristig bei Ihnen aufhält. 

Das Formular Untervermietung können Sie unter meineSAGA ab sofort rund um die Uhr herunterladen. Sie finden es ebenfalls auf unserer Website

Bevor Ihrem Wunsch stattgegeben werden kann, prüfen wir folgende Punkte: 

  1. Es darf keine vollständige Untervermietung der Wohnung vorliegen. 
  2. Die Wohnung sollte angemessenen Wohnraum für die Anzahl der Bewohner bereitstellen. 
  3. Die Person des Untermieters wird überprüft. 

Über das Ergebnis werden Sie in jedem Fall schriftlich informiert. Bitte beachten Sie: Die Genehmigung zur Untervermietung kann unter bestimmten Voraussetzungen vom Vermieter widerrufen werden. 


Muss ich mehr Miete zahlen, wenn ich einen Untermieter aufnehme?
Bei unseren Wohnungen wird derzeit ein bestimmter Untermiet-Zuschlag pro Untermieter fällig. Dieser Zuschlag wird ab dem Zeitpunkt des Einzuges fällig.

Mein Untermieter ist ausgezogen, was ist zu tun?
Bitte informieren Sie uns umgehend unter meineSAGA, per E-Mail an kontakt@meinesaga.hamburg oder postalisch: 

SAGA Unternehmensgruppe, Postfach 57 02 31, 22771 Hamburg 

Was muss ich sonst noch beachten?
Bitte beachten Sie, dass Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 EStG dem Finanzamt gemeldet werden müssen.

Zudem gilt seit 01.11.2015 das neue Meldegesetz. Als Wohnungsgeber sind Sie verpflichtet, Ihrem Untermieter den Einzug in Ihre Wohnung schriftlich zu bestätigen. Das Unterlassen einer Bestätigung des Ein- oder Auszuges sowie die falsche oder nicht rechtzeitige Bestätigung des Ein- oder Auszugs können als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Eine Wohnungsanschrift darf nicht für eine Anmeldung angeboten oder zur Verfügung gestellt werden, wenn ein tatsächlicher Bezug der Wohnung weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.                                         

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Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

SAGA nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz nicht teil.

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Voraussetzung

Welche Voraussetzung muss ich erfüllen, um bei der SAGA Unternehmensgruppe eine Wohnung anzumieten?
Es gibt unterschiedliche Faktoren, die wir bei der Vergabe einer Wohnung berücksichtigen. Generell gibt es jedoch keine allgemeingültigen Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um bei der SAGA Unternehmensgruppe eine Wohnung anzumieten. Auch ein Wohnberechtigungsschein ist nicht grundsätzlich erforderlich. Bedenken Sie bitte, dass sich im Regelfall mehrere Interessenten um dieselbe Wohnung bemühen, so dass leider nicht jede Anfrage auf Anhieb zum Erfolg führen kann.

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Wasserverbrauch

Wie kann ich den Wasserverbrauch in meinem Haushalt kontrollieren?
Wird mein Wasserverbrauch korrekt angezeigt?

In Wohnungen der SAGA Unternehmensgruppe werden immer geeichte Wasserzähler eingebaut. Diese Zähler werden alle fünf Jahre durch neue, geeichte Zähler ersetzt. Trotzdem ist es möglich, dass Wasserzähler defekt sind, der Verbrauch wird dann falsch ermittelt.

Es gibt einen einfachen Weg zu prüfen, ob Ihr Wasserzähler korrekt funktioniert. Gehen Sie folgendermaßen vor: Notieren Sie den Zählerstand, nehmen Sie einen 10 Liter Eimer, füllen Sie diesen mit Wasser und prüfen Sie anschließend den Wasserzähler. Ist der Zählerstand um etwa 0,01m³ gestiegen? Ihr Zähler funktioniert einwandfrei. Bitte informieren Sie uns, wenn dieser Test ein anderes Ergebnis zeigt.

Wie kann ich Wasser sparen?
Es empfiehlt sich immer, mit Wasser und Energie sparsam umzugehen. So schonen Sie lebenswichtige Ressourcen und sparen bares Geld. Lesen Sie hierzu auch unseren Service-Tipp Energie sparen.

Wird mein Wasserverbrauch korrekt angezeigt?
Die Verbrauchswerte werden einmal im Jahr von einer von uns beauftragten Messdienst-Firma abgelesen bzw. per Funk ausgelesen. Wir empfehlen, die Zählerstände kurz vor dem Ablesetermin bzw. zum Stichtag 31.12. selbst zu notieren und Ihren individuellen Verbrauch anhand des Vorjahres-Zählerstandes zu ermitteln. Im Einzelfall kann der Ablesebeleg (auch bei Funkauslesung) bei der SAGA Unternehmensgruppe angefordert werden.

Anhand Ihrer Aufzeichnungen bzw. des Ablesebeleges können Sie prüfen, ob der abgerechnete Verbrauch mit den abgelesenen Werten übereinstimmt. Wenn der Verbrauch im Einzelfall nicht übereinstimmen sollte, wenden Sie sich an unsere Abrechnungsabteilung. Diese wird Ihre Angaben prüfen und Ihnen eventuell zu viel berechnetes Wasser erstatten.

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Wasserzähler

Ist mein Wasserzähler in Ordnung?
siehe Wasserverbrauch

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Winterdienst

Der Gehweg vor meinem Haus wurde nicht geräumt, an wen kann ich mich wenden?
Nutzen Sie hierfür rund um die Uhr meineSAGA. Der Hauswart übernimmt die weitere Bearbeitung. 

Auch können Sie sich persönlich während der Hauswartsprechzeit an Ihren Hauswart wenden. Die Sprechzeiten finden Sie auf dem Aushang „Wir sind für Sie da!“ in Ihrem Treppenhaus. 

Nähere Informationen zum Thema finden Sie in unserem Service-Tipp Schnee- und Eisbeseitigung

Alternativ erreichen Sie uns per E-Mail unter kontakt@meinesaga.hamburg oder telefonisch unter 040 42666 666. 


Bin ich zur Schnee- und Eisbeseitigung verpflichtet? Bis wann muss ich geräumt/gestreut haben? siehe Service-Tipp „Schnee- und Eisbeseitigung".

 

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Wohnberechtigungsschein

Benötige ich für Wohnungen der SAGA Unternehmensgruppe grundsätzlich einen Wohnberechtigungsschein?
Nein. Einen Wohnberechtigungsschein brauchen Sie nur dann, wenn Sie eine preisgebundene, öffentlich geförderte Wohnung („Sozialwohnung“) mieten möchten. Diese Wohnungen bilden jedoch nur einen Teil des Angebotes der SAGA Unternehmensgruppe ab; der andere Teil ist frei vermietbar. Nähere Informationen zum Wohnberechtigungsschein erhalten Sie in dem Bezirksamt, in dem Sie gemeldet sind. Eine Übersicht der Hamburger Bezirksämter finden Sie hier. Weitere Informationen zum Wohnberechtigungsschein gibt es auf hamburg.de.

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Wohnungsanzahl

Wie viele Wohnungen hat die SAGA Unternehmensgruppe?
Mit mehr als 137.000 Wohnungen und rund 1.400 Gewerbeobjekten ist die SAGA Unternehmensgruppe heute in nahezu allen Hamburger Stadtteilen präsent.
Übersicht Wohnungsbestände

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Wohnungswechsel

Ich wohne bereits bei der SAGA Unternehmensgruppe und suche eine größere/kleinere Wohnung, wie gehe ich vor?

Um Ihnen bei der Suche nach einer passenden Wohnung behilflich sein zu können, teilen Sie uns Ihre Wünsche auf unserer Website über das Kontaktformular mit. Alternativ wenden Sie sich gern per E-Mail an wohnungssuche@saga.hamburg

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